S ATZUNG der TENNISSPARTE des Nusser Turn-und Sportvereins von 1946 e.V. zuletzt aktualisiert im November 2011

01.Name und Sitz

Die Tennisabteilung ist eine Sparte des Nusser Turn-und Sportvereins von 1946 e.V.

Der Sitz der Tennisabteilung ist Nusse.

Die nachfolgende Spartenordnung gilt für jedes Mitglied als verbindlich.

02.Aufgabe und Zweck

Aufgabe der Tennissparte Nusse ist die Ausübung des Tennissports für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Der Eintritt in die Tennissparte ist grundsätzlich für jedermann zulässig. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstige Zuwendungen aus Vereinsmitteln

erhalten. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.

03.Mitgliedschaft

Die Zahl der aktiven Mitglieder muss in einer vernünftigen Relation zu den verfügbaren Platzkapazitäten stehen. Über eine gegebenenfalls festzulegende Aufnahmebegrenzung beschließt der Vorstand. Es ist eine Warteliste zu führen.

3.1. Mitglied der Tennissparte kann werden, wer Mitglied des TSV Nusse ist oder durch Abgabe der Eintrittserklärung wird, und die Zusatzerklärung für die Tennissparte unterschrieben und die fälligen Beiträge entrichtet hat.

3.2 Die Beiträge für alle Mitglieder sowohl vom Hauptverein als auch von der Tennissparte werden am Jahresbeginn für das ganze Jahr eingezogen. Im Eintrittsjahr wird der zu zahlende Beitrag des jeweiligen Eintrittsmonats berechnet und eingezogen.

3.3 Die Höhe der Aufnahmegebühr für Neumitglieder wird an der Herbst -versammlung festgelegt. Der Vorstand kann im Einzelfall und vorläufig von der Erhebung einer Aufnahmegebühr absehen, wenn es der Tennissparte zum Vorteil dient. Jede vorläufige Ausnahme ist erst dann endgültig wirksam, wenn die jeweils darauf folgende Spartenversammlung der Ausnahme zugestimmt hat.

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

04.Erlöschen der Mitgliedschaft

4.1 durch Tod

4.2 durch Austritt, dieser muss dem Vorstand schriftlich erklärt werden und kann nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende erfolgen.

4.3 durch Ausschluss durch den Vorstand, wenn ausstehende Beiträge nicht gezahlt werden oder bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung und Interessen des Vereins sowie Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane,ebenso bei unehrenhaften Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; diese hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen über den endgültigen Ausschluss beschließ der Vorstand.

4.4 Ein Austritt aus der Sparte vor Ablauf eines Kalenderjahres berechtigt nicht zur Rückzahlung von Teilbeträgen.

05.Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, sämtliche Einrichtungen des Tennisclubs zu nutzen. Die Mitglieder haben das Recht an den Spartenversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtige Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. Das Wahlrecht beginnt vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstige Leistungen zu zahlen.

06.Organe des Vereins

Mitgliederversammlung

Der Vorstand

07.Vorstand

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern

Spartenleiter

Kassenwart

Jugendwart

Arbeitswart

Sportwart

Pressewart

Schriftführer

08.Mitgliederversammlung

Das oberste Organ der Tennissparte ist die Mitgliederversammlung und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Sie werden im Zeitraum Januar-März und Oktober-Dezember einberufen. Auf der Herbstversammlung werden die Wahlen für die Spartenämter durchgeführt. Stimmberechtigt sind alle anwesenden aktiven Mitglieder. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet die Wahl. Bei Stimmengleichheit gibt der Spartenleiter den Stichentscheid.

09.Amtszeit

Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Zwei Rechnungsrevisoren und ein Stellvertreter werden auf die Dauer eines Jahres gewählt. Nach Ablauf der Amtsdauer hat jeweils der amtsälteste Revisor auszuscheiden.

10.Obliegenheiten des Vorstandes

Der Vorstand wird vom Spartenleiter einberufen. Er versammelt sich, so oft es die vorliegenden Geschäfte erfordern oder es die Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt.

Dem Vorstand obliegt

Einwandfreie Führung im Interesse des Vereins, Handhabung der Satzung und Vollzug der Beschlüsse der Versammlung.

Verwaltung des Vereinsvermögens.

Vertretung des Vereins nach außen.

Vorbereitung der Geschäfte, welche dem Entscheid der Spartenversammlung unterliegen.

Erstellen der Spiel- und Platzordnung.

Festlegung der Spielzeiten und erstellen des Wochenbelegungsplanes.

11.Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit gilt Punkt 8 sinngemäß

12.Revisoren

Nach Ablauf des Vereinsjahres haben die Revisoren die Buchführung zu kontrollieren und der Spartenversammlung schriftlich Bericht und Antrag zur Entlastung zu stellen.

13.Trainerstunden

Wird ein Trainer genommen, sind die entstehenden Kosten von den Teilnehmern zu tragen.

14.Erhaltung und Weiterentwicklung der Anlage

Alle Mitglieder der Tennissparte sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage. Aus diesem Grunde werden die Mitglieder schriftlich zwei- bis dreimal im Jahr aufgefordert die Anlage spielbereit und wintertauglich zu machen. Die Mitglieder welche bei diesen Arbeitstagen verhindert sind müssen einen Ersatzbeitrag leisten. Die Höhe des Beitrages wird an der jährlichen Sparten-versammlung festgelegt.

15.Satzungsrevision

Eine Satzungsrevision erfolgt auf Antrag des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens zwei Drittel der Mitglieder.

16.Schlussbestimmung

Diese Spartenänderung tritt mit dem Tage nach ihrer Annahme durch die Spartenversammlung und nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes in Kraft.

Für die Tennissparte

Nusse, den Spartenleiter Schriftführer